Geldwäsche in der Assekuranz – Struktur und Indikatoren

Relevanz umstritten

 
Heft 1/2007
 
Relevanz umstritten
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Autor: Dirk Mohrmann, Geschäftsführer WorldCompliance.

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WorldCompliance

Im Rahmen der Diskussion um die 3. EU-Direktive gegen Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung stehen Versicherungen nicht im Fokus, doch auch sie sind von Geldwäsche betroffen. Die Fachwelt streitet über die Relevanz der Geldwäscheproblematik in der Assekuranz. Unter Experten werden typische Muster und Indikatoren diskutiert, deren Kenntnis und Umsetzung in technische Verfahren helfen können, die Aufklärungsquote zu verbessern.

Die relativ geringe Gesamtzahl der Verdachtsmeldungen im Assekuranzbereich wird oft als Hinweis gesehen, dass Versicherungen kaum von Geldwäsche betroffen sind. Laut dem Jahresbericht 2005 der Financial Intelligence Unit (FIU) beim BKA ist die Anzahl der Verdachtsanzeigen durch Versicherungsunternehmen nach dem Geldwäsche-Gesetz (GwG) von 48 im Jahr 2004 auf 18 im Jahr 2005 gesunken. Allerdings verbergen sich hinter den 21 Anzeigen von „sonstigen Gewerbetreibenden“ wiederum 17 zusätzliche Anzeigen von Versicherungsunternehmen, nicht aus dem separat eingestuften Bereich der Unfall- und Lebensversicherungen, sondern aus sonstigen Versicherungsprodukten.

Doch es ist ungeklärt, ob nicht möglicherweise die speziellen Geschäftsstrukturen die Entdeckung und Meldung von Geldwäscheversuchen nur erschweren und so ein größerer Anteil unentdeckt bleibt. So stellte die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) in ihrem „Bericht über Geldwäsche-Typologien und Typologien der Finanzierung des Terrorismus 2003 bis 2004“ fest, dass „die wesentliche Schwachstelle im Versicherungssektor in Bezug auf Geldwäsche wahrscheinlich im Integrations- und Strukturierungsstadium des Geldwäschezyklus liegt“. Die Anzeichen seien möglicherweise weniger offensichtlich, und daher reichten allein „grundlegende Verfahren“ zur Kundenidentifizierung ohne umfassendere kundenbezogene Sorgfaltsbestimmungen nicht aus.

Aufdecken typischer Muster

Da Geldwäsche bei Versicherungen anders funktioniert als bei Banken, ist es wichtig, die Typologien zu kennen und darauf die Research- und Anti-Money-Laundering-Systeme auszurichten. Die Kombination von solidem Datenmaterial nach dem „Know-your-Customer-Prinzip“ mit technisch anspruchsvoller Mustererkennung führt zu einer besseren Erkennung der Geldwäsche-Versuche und zu qualifizierten Verdachtsmeldungen nach dem GwG. WorldCompliance stellt dafür eine Datenbank mit über 800.000 der Korruption, Geldwäsche oder des Terrorismus verdächtigter Personen bereit.

Strukturelle Gründe für geringes Meldeaufkommen?

Versicherungen gelten als potenziell anfällig für Geldwäsche, da ihre Produkte oft über Makler oder Agenten vertrieben werden, die nicht der direkten Kontrolle des Versicherungsgebers unterstehen und die erforderlichen Verfahren möglicherweise nicht so gut kennen. Zudem sind Begünstigter und Policeninhaber oft zwei Personen und daher ist es unklar, auf wen die Sorgfaltspflicht anzuwenden ist. Das bislang häufig zu hörende Argument, dass Versicherungsprodukte wegen des langfristigen Anlagecharakters kaum zur Geldwäsche benutzt werden könnten, wird durch neue Produkte etwa auf Fonds-Basis und kreative Methoden der Geldwäscher unterlaufen.

Der Bericht der FATF nennt drei typische Fälle der Geldwäsche mit Hilfe von Versicherungen:

1Geldwäsche durch Abschluss und Kündigung: Ein Kunde schloss bei einem Vermittler, der nicht ausreichend prüfte, eine Police ab, die bereits nach Kurzem wieder gekündigt wurde. Die per Scheck an einen Dritten rückerstatteten Gelder waren „sauber“.

2Nutzung einer Police: Nach dem Kauf einer Police auf ein nicht existierendes Hochseeschiff wurden reguläre Ansprüche gestellt und ausgezahlt – die Gelder kamen von einem respektablen Versicherungsunternehmen und waren daher „sauber“.

3Geldwäsche nach Ausschüttungen: Gestohlene Luxusfahrzeuge wurden im Ausland gegen Schrottfahrzeuge mit gefälschtem Kennzeichen getauscht, Schadenersatzansprüche wurden beim Versicherer angemeldet und ausgezahlt, diese Gelder anschließend im Ausland reinvestiert und so saubergewaschen.

Ein relativ einfaches Verfahren, das die FIU des BKA nennt, ist die Überweisung von zu viel Geld, welches vom Versicherer zurücküberwiesen wird und daher unverdächtig erscheint.

Quellen:
Financial Intelligence Unit Deutschland (FIU) des Bundeskriminalamtes: „Jahresbericht 2005“, Wiesbaden.
Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF/GAFI): „Bericht über Geldwäsche-Typologien und Typologien der Finanzierung des Terrorismus 2003 bis 2004“, März 2004, übersetzt im Auftrag des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden.
International Association of Insurance Supervisors (IAIS): „Guidance Paper on Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism“, Amman, Oktober 2004.

Tipp Hinweise kennen

Geldwäsche erkennen

 

Typische Indikatoren für Geldwäsche im Versicherungsbereich sind demnach:

◆Frühzeitige Kündigung von Policen im Investmentbereich, insbesondere wenn diese der wirtschaftlichen Logik widerspricht.

◆Häufiger Wechsel der Begünstigten.

◆Nutzung der Police als Wechsel oder Sicherheit bei großen Projekten. ◆ Anonymisierte Zahlungen aus dem Ausland.

◆Einzahlungen auf ein Depot nach Vertragsauflösung.

Auch die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) zählt in ihrem „Guidance Paper on Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism“ vom Oktober 2004 eine große Anzahl Indikatoren auf, darunter:

◆Ungewöhnliche Zahlungsmethoden (Bar, Geldtransfer).

◆Akzeptanz besonders ungünstiger Konditionen.

◆Beteiligung unüblicher Parteien, insbesondere aus Ländern mit ungeregelter Jurisdiktion oder hohem Korruptionsgrad.

Versicherer, die ihren Kundenstamm und dessen Transaktionen nach diesen speziellen Indikatoren screenen und die Ergebnisse klug miteinander kombinieren, können einen hohen Grad an Zuverlässigkeit in der Geldwäsche-Prävention erreichen.

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