Pflicht versus Kür

 
Heft 3/2011
 
Pflicht versus Kür
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Autor: Lars Rautenburger, Bereichsleiter Risikomanagement, Corporate Performance Management & Compliance im Geschäftsbereich Business Consulting bei msg systems.

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msg systems ag

Entscheidung für ein (partielles) internes Modell unter Solvency II.Ungeachtet der derzeit diskutierten, möglichen Übergangsfristen werden die Versicherungsunternehmen bis 2013 den Nachweis ihrer Risikotragfähigkeit nach Solvency II erbringen müssen. Basis dafür ist eine quantitative Modellierung zur Ermittlung des Solvency Capital Requirements (SCR).

Grundsätzlich sieht Solvency II vor, dass die Versicherer zwischen der Anwendung eines einheitlichen, für alle Unternehmen identischen Standardansatzes und der Erstellung eines unternehmensindividuellen internen Modells wählen können.

Im Rahmen des Standardansatzes werden die Kapitalanforderungen unter Nutzung fest vorgeschriebener Formeln, Kategorien, Stresstestparameter sowie einheitlicher Korrelationsmatrizen für die Aggregation der Werte berechnet. Bei Verwendung eines internen Modells können die Parameter und Kategorien der individuellen Risikosituation des einzelnen Versicherungsunternehmens angepasst werden. Auch eine Kombination der beiden Varianten ist zulässig.

Für welche Versicherungsunternehmen ist nun ein (partielles) internes Modell sinnvoll? Welche Vorteile sind hiermit verbunden und welchen Mehraufwand verursacht ein internes Modell?

Vorteile eines internen Modells

In der Anfangsphase der Konsultation zu Solvency II wurde als Vorteil in den Vordergrund gestellt, dass die Kapitalanforderungen bei Anwendung eines internen Modells grundsätzlich niedriger seien als bei Anwendung des Standardansatzes. Dies konnte im Rahmen der bisher durchgeführten fünf quantitativen Auswirkungsstudien insbesondere für das Aktienrisiko nicht in jedem Fall bestätigt werden. Außerdem stellten sich die Erleichterungen in den meisten Fällen als deutlich geringer als erwartet heraus. Dennoch haben sich zahlreiche Unternehmen – und nicht nur die ganz großen – dazu entschlossen, statt der Pflicht die Kür zu wählen und ein internes Modell einzuführen, welches jedoch meist nicht bis zum Start von Solvency II zertifiziert werden soll.

Dafür gibt es neben der erhofften Reduzierung der Kapitalanforderungen diverse Motivationen (siehe Kasten „Internes Modell“), die zum Teil deutlich schwerer wiegen. Der mit einem internen Modell verbundene Zugewinn an Informationen über die individuellen Risikotreiber des Unternehmens und die deutlich transparenteren Entscheidungsprozesse stellen den Haupttreiber dar. Das tiefere Verständnis der mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken ermöglicht es, diesen effektiver zu begegnen und Entscheidungen auf Basis detaillierter und verlässlicher Kenntnisse zu treffen. Dies betrifft sowohl Entscheidungen über die Kapitalallokation, die strategische Asset-Allokation, den Risikotransfer, die Zeichnungspolitik als auch die Produktmodellierung und den Vertrieb. Die Einführung eines internen Modells stellt somit den idealen Startpunkt für den Einstieg in die wertorientierte Steuerung beziehungsweise die Umsetzung eines Enterprise Risk Managements dar, ohne dieses zwingend sofort auf alle betroffenen Bereiche ausweiten zu müssen.

Diese zusätzlichen Erkenntnisse über die eigene Risikostruktur und die damit verbundenen Geschäftsvorteile lassen sich durch die Anwendung des Standardmodells nicht erlangen, da dieses die spezifischen Gegebenheiten des
Unternehmens nicht ausreichend berücksichtigt.

Stellt man lediglich die Vorteile eines (partiellen) internen Modells denen des Standardmodells gegenüber, fiele die Entscheidung sicherlich nicht schwer. Allerdings gibt es auf dem Weg zu einem (partiellen) internen Modell die eine oder andere Hürde, die es zu nehmen gilt. Grundsätzlich ist die Anwendung eines vom Standard-Ansatz abweichenden Modells nur nach erfolgreich durchlaufener Zertifizierung des Modells und dessen Implementierung im Unternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) möglich.

Unabhängig davon, mit welchem Modell die quantitative Ermittlung des Solvency Capital Requirements erfolgt, ist die Durchführung und Dokumentation des „Own Risk and Solvency Assessments“ (ORSA) durch die Richtlinie verpflichtend vorgeschrieben. Im Vordergrund stehen hier die Identifikation, Bewertung, Überprüfung, Steuerung und letztendlich Offenlegung aller Risiken, denen ein Versicherungsunternehmen – auch langfristig – ausgesetzt ist. Unternehmen, die den Standardansatz umsetzen, sollen im Rahmen des ORSA zusätzlich die Angemessenheit der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderung vor dem Hintergrund ihrer individuellen Risikosituation nachweisen, da der Standardansatz die individuelle Risikosituation nicht ausreichend abbildet. Bei Anwendung eines (partiellen) internen Modells kann ORSA direkt auf diesem aufsetzen.

Die Erarbeitung und Implementierung eines (partiellen) internen Modells verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand. Ein vielfach deutlich unterschätzter Faktor dabei ist der Zertifizierungsprozess mit vorgeschalteter Vorantragsphase. Es ist nicht nur der Nachweis der mathematischen und statistischen Korrektheit des Modells zu erbringen, sondern vielmehr auch die tatsächliche Nutzung und Integration der Ergebnisse in die Unternehmenssteuerung nachzuweisen und zu dokumentieren.

Vor Beantragung der Zertifizierung eines (partiellen) internen Modells soll eine sogenannte Vorantragsphase durchlaufen werden. Hierbei stellt das Versicherungsunternehmen der Aufsicht Pläne und Unterlagen zu seinem Modell zur Verfügung, auf deren Basis eine Vorprüfung durch die Aufsicht erfolgt. Wesentliche Bestandteile der einzureichenden Unterlagen sind unter anderem die aktuellen Ergebnisse des ORSA, Risikoprofil und Risikomanagementprozess, Dokumentation des Modells und des Governance-Systems, errechnete Kapitalanforderungen je Risikokategorie bis hin zur Geschäfts- und Risikostrategie. Am Ende dieses iterativen Prozesses steht die Entscheidung der Aufsicht, ob die Einreichung eines Antrags auf Zulassung des (partiellen) internen Modells durch das Versicherungsunternehmen befürwortet wird.

Vor Eintritt in den tatsächlichen Zertifizierungsprozess, der eine intensive Begutachtung der Unterlagen kombiniert mit Vor-Ort-Begutachtungen/Prüfungen beinhaltet, müssen die Unternehmen somit bereits die einzelnen Vorschriften der Richtlinie erfolgreich abgearbeitet und erfüllt haben. Am deutlichsten wird der Zusatzaufwand für ein (partielles) internes Modell anhand der verbindlich vorgeschriebenen Nachweise, die ein internes Modell erfolgreich durchlaufen muss (siehe Kasten „Nachweise“). Im direkten Vergleich stehen diesem Aufwand im Rahmen des Standardansatzes die Aufwände für die Erstellung und Durchführung des ORSA gegenüber, woran deutlich wird, wie viel höher der Aufwand für die Zertifizierung eines (partiellen) internen Modells ist.

Fazit

Mit Sicherheit haben die meisten Versicherungsunternehmen in Deutschland, nicht zuletzt durch die vorgezogene, quasi erzwungene Beschäftigung mit dieser Thematik durch die Verabschiedung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA), bereits eine Entscheidung für oder wider ein (partielles) internes Modell getroffen. Mit Blick auf die Zeitleiste bis zur Einführung von Solvency II bleibt auch nicht mehr allzu viel Zeit, ein internes Modell komplett neu zu erstellen und einzuführen. Sieht man sich die Anforderungen des ORSA jedoch genauer an, wird zusätzlich zur Umsetzung des Standard-Ansatzes eine Beurteilung der Abweichung des eigenen Risikoprofils von den Annahmen des Standard-Ansatzes gefordert, was einer Annäherung an ein internes Modell entspricht.

Grundsätzlich ist auch die Weiterentwicklung der Unternehmenssteuerung in Richtung einer wertorientierten Steuerung nicht für jedes Versicherungsunternehmen zwingend der Königsweg. Die zusätzlichen Erkenntnisse und Daten aus einer dem tatsächlichen Risikoprofil entsprechenden Modellierung der Kapitalanforderungen sind jedoch unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße extrem wertvoll. Sie sollten in jedem Fall für die Verbesserung der Unternehmenssteuerung und -planung genutzt werden. Zumal auch ein (partielles) internes Modell dem Grundsatz der Proportionalität unterliegt, so dass der Aufwand für kleinere Unternehmen bei weitem nicht dem Aufwand der großen entspricht.

Unabhängig von der Wahl der Modellierung wird ein Mehrwert für das Unternehmen letztendlich davon abhängen, ob es gelingt, die hinter der Einführung von Solvency II stehende Idee der Verbesserung der Governance innerhalb eines Unternehmens über eine umfassende Risikokultur im Unternehmen zu verankern. Denn nur wenn die Mitarbeiter des Unternehmens, die in ihrer täglichen Arbeit mit Risiken umgehen, in die Entwicklung mit einbezogen werden, sind Verbesserungen auf Ebene des Gesamtunternehmens möglich.

Nachweise: Was ein internes Modell bestehen muss

 

Nachweis Gegenstand des Nachweises


Use-Test: Nachweis, dass das Modell in großem Maße genutzt wird und eine wichtige Rolle in der Unternehmenssteuerung spielt, insbesondere im Risikomanagement und der Bestimmung des ökonomischen und des Solvenzkapitals sowie der Kapitalallokation.


Statistische Nachweis, dass das Modell versicherungsmathematischen

Qualitätsstandards: und statistischen Qualitätsstandards entspricht. Berücksichtigung aller materiellen Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, und aller Mitigationsmaßnahmen einschließlich realistischer Annahmen zum Versicherungsnehmer- und Managementverhalten.


Kalibrierungs- Nachweis der Kalibrierungsdetails des internen Modells und

standards: der Vergleichbarkeit zu den regulatorischen Anforderungen für den Standardansatz (Sicherheitsniveau, Konfidenzintervall, Risikomaß).


GuV-Zuordnung: Nachweis, dass die Ursachen und Quellen der Gewinne und Verluste jedes Hauptgeschäftsbereiches jährlich analysiert werden und die gewählte Risikokategorisierung das Risikoprofil des Unternehmens widerspiegelt.


Validierungs- Nachweis, dass ein regelmäßiger Prozess der Modellvalidität

standards: vorhanden ist, inklusive der Analyse der Stabilität und Überprüfung der Sensitivität der Ergebnisse des internen Modells.


Dokumentations- Dokumentation des Aufbaus und der operativen Einzelheiten

standards: des internen Modells inklusive einer detaillierten Erläuterung der Theorie, der Annahmen sowie der mathematischen und empirischen Basis des Modells sowie Hinweise auf Situationen, die das Modell nicht erfasst, und größere Veränderungen.

Internes Modell: Motivation zur Einführung

 

Motivation Hintergrund


Strategie: Die Entscheidung für ein internes Modell ist eine strategische, geschäftspolitische Entscheidung.

Reputation: Einer der Gründe für die Wahl eines internen Modells liegt in der damit verbundenen Reputation am Markt, für kapitalmarktorientierte Unternehmen insbesondere auch gegenüber den Ratingagenturen.

Wettbewerbsvorteile: Die Umsetzung eines internen Modells führt dazu, dass die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Risikoarten adäquater abgebildet werden. Dies ist die Grundlage für eine konsequente, vollständige Integration der Ergebnisse und Erkenntnisse in die Unternehmenssteuerung und
-planung sowie das Reporting.

Kapitalanforderungen: Durch den Einsatz eines internen Modells und die damit verbundene genauere Abbildung des unternehmensspezifischen Risikoprofils besteht die Möglichkeit einer Reduzierung der Kapitalanforderungen im Vergleich zum Standardansatz.

Geschäftsmodell: Das Risikoprofil von Spezialversicherern und „Monolinern“ wird durch das Standardmodell kaum adäquat abgebildet. Somit droht gegebenenfalls ein aufsichtsrechtlicher Kapitalaufschlag oder sogar die Anordnung seitens der BaFin, ein zumindest partielles internes Modell einzuführen.

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