Die Antwort darauf versucht dieser Artikel zu formulieren. Dabei wird im ersten Teil auf die Grundlagen eingegangen und es werden die Auswirkungen und Chancen für die Versicherungswirtschaft dargestellt. Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem konkreten Stufenplan zur Einführung.
Grundlagen zu SEPA
SEPA wird ein einheitlicher Markt sein, in dem Bürger und Firmen kostengünstig und schnell Zahlungsverkehr auf Basis einheitlicher Prozesse und auf einer einheitlichen rechtlichen Grundlage betreiben können – unabhängig davon, ob es sich um nationale oder grenzüberschreitende Zahlungen in der Euro-Zone handelt.
Wesentliche Instrumente sind dabei der SEPA Credit Transfer (SCT) und der SEPA Direct Debit (SDD). SCT entspricht in vielerlei Hinsicht der gewohnten Überweisung, SDD stellt ein EU-weit einheitliches Lastschriftverfahren zur Verfügung. Für beide Instrumente ist die Ausführung und Wertstellung klar und verbraucherfreundlich zwischen 1 und 3 Tage geregelt. Beide nutzen BIC (Bank Identifier Code) und IBAN (International Bank Account Number) zur Adressierung.
Nach Vorstellung des European Payments Council (EPC) soll SEPA die inländischen Zahlungsverkehrsprodukte ab Anfang 2008 sukzessive ergänzen und langfristig ablösen. Eine wichtige Hürde dazu wurde am 27. März 2007 genommen: Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Finanzminister in Brüssel auf den Rechtsrahmen (die Payment-Services-Directive, PSD) geeinigt. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht soll 18 Monate dauern. Die europäische Kreditwirtschaft hat zugesagt, die neuen Zahlungsinstrumente ab Anfang 2008 zur Verfügung zu stellen.
Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft
Die Einführung von SEPA hat für die Versicherungswirtschaft große Bedeutung. Die größten Veränderungen bringt die Umstellung des deutschen Lastschriftverfahrens auf SDD. Nach einer GDV-Statistik reichen die Versicherungen pro Jahr über 700 Millionen Lastschriften ein. Die Prozesse im Umfeld des Lastschrifteinzugs wie Beitragseinzug, Bündelung, Rücklastschrift, Mahnung oder Kontoänderung sind tief in den Versicherungsprozessen integriert. Entsprechend aufwendig sind Änderungen dieser Prozesse und der beteiligten IT-Systeme.
SDD unterscheidet sich zum Lastschriftverfahren sowohl bei den Formaten als auch bei den Prozessen:
◆SDD erfordert Mandate, grob vergleichbar einer Einzugsermächtigung: Je Vertrag muss ein Mandat des Zahlungspflichtigen für das zu belastende Konto in Textform verwaltet und aufbewahrt werden.
◆Das Mandat muss mit einem einheitlichen Mandatsformular eingeholt werden. Dies erfordert eine Anpassung der Antragsformulare und Anpassungen im Antragsprozess.
◆Bei SDD sind Fristen zu beachten: Spätestens 14 Tage vor dem Einzugstermin muss eine Vorankündigung an den Zahlungspflichtigen übermittelt werden. Bei einem Ersteinzug muss die Lastschrift spätestens 5 Tage vor dem Einzugstermin bei der Bank der Zahlstelle vorliegen, bei einem Folgeeinzug spätestens 2 Tage. Dies erfordert eine Änderung des Beitragseinzugs.
◆Die Bündelung von Beitragseinzügen über mehrere Verträge ist nur noch mit einem entsprechenden Vertragsrahmen möglich. Dies führt zu einer geringeren Bündelungsfähigkeit.
◆Das Mandat muss erneuert werden, wenn nach einer Kontoänderung der Beitrag von einer anderen Bank eingezogen werden soll. Dies erfordert die Änderung von Prozessen zur Kontoänderung.
◆Das Mandat wird spätestens nach 18 Monaten ungültig, wenn in dieser Zeit keine Einzüge erfolgt sind. Dies erfordert eine Anpassung der Prozesse für Beitragsfreistellungen.
Zur operativen Verwaltung der Mandate wird man an einer Mandatsverwaltung nicht vorbeikommen. Das Mandat ist logisch zwischen den Objekten Kunde und Vertrag an der Rolle Beitragszahler anzusiedeln. Wird diese Rolle von einem Standardprodukt verwaltet, muss abgewogen werden, ob die Mandatsverwaltung durch ein Update des Produktes oder durch eine separate Mandatsverwaltung zu implementieren ist.
Für SDD sind die Angaben von IBAN und BIC erforderlich. Diese Angaben müssen vom Kunden erfragt und gespeichert werden. Die eigene Kontoverbindung des Versicherers muss auf den Dokumenten als IBAN/BIC veröffentlicht werden, um für Überweisungen (SCT) erreichbar zu sein.
Alle Formate und Prozesse müssen mit der Hausbank abgestimmt und getestet werden. Spannend sind insbesondere die Fälle, bei denen die Bank zwischen SEPA und dem nationalen Verfahren konvertieren soll, zum Beispiel wenn der Kunde von seinem Wahlrecht Gebrauch macht und das Verfahren wechselt.
Einschätzungen und Thesen
Insbesondere der Umgang mit den neuen Mandaten steigert die Komplexität und Frequenz der Prozesse rund um den Einzug von Lastschriften. Höhere Verwaltungskosten sind daher zu erwarten. Die PSD lässt jedoch auch weiterhin nationale Verfahren zu. Wir gehen daher davon aus, dass die nationalen Verfahren, insbesondere das deutsche Lastschriftverfahren, langfristig weiterbestehen werden und es keinen Zwang zu einer Umstellung geben wird.
Der Zahlungsverkehr in Deutschland ist bereits heute hocheffizient und kostengünstig. Allein aus einem intensiveren Wettbewerb unter den ZV-Dienstleistern erwarten wir für Versicherer in Deutschland keine signifikanten, die Aufwände einer Umstellung rechtfertigenden Kostensenkungen.
Echte Vorteile für Versicherer ergeben sich aus folgenden Aspekten von SEPA:
◆Rechtssicherheit: Die Regelungen zur Ausführung, Wertstellung und zu Widerrufen innerhalb von SEPA verbessern die Rechtssicherheit und geben so die Möglichkeit zur Optimierung der Liquiditätssteuerung. Besonders SDD bringt Vorteile: Über eine Frist von 12 Monaten hinaus können keine Einzüge zurückgegeben werden. Die Risikovorsorge für Rückstellungen kann optimiert werden.
◆Prozessharmonisierung: Die Prozesse für Zahlungen in/aus dem europäischen Ausland können harmonisiert und auf einheitliche IT-Systeme abgestützt werden. Beispiele sind der Beitragseinzug ausländischer Kunden oder die Behebung von Schäden im Ausland.
◆Skaleneffekte: In Konsequenz erlaubt das die Bündelung der Prozesse und Systeme und eröffnet so die Möglichkeit, Skaleneffekte zu erzielen.
◆Kostensenkungspotenzial für ZV-Dienstleistungen: Wie oben dargestellt, sehen wir für die Versicherer mit Geschäftsschwerpunkt in Deutschland kaum Einsparungspotenzial. Anders verhält es sich im europäischen Ausland, wo teils erhebliche Gebühren für ZV-Dienstleistungen erhoben werden. Je höher der Anteil des grenzüberschreitenden Geschäfts ist, desto höher ist das Potenzial für mögliche Einsparungen.
Kann eine Versicherung SEPA ignorieren? In dem Maße, wie die Kunden auf SEPA umstellen, müssen die Versicherer in der Lage sein, mit SCT und SDD umzugehen, um nicht Kunden zu verlieren bzw. um die Neukundengewinnung nicht zu belasten. Dabei kommt der Druck zunächst über die Firmenkunden, die aufgrund der Globalisierung vermehrt international agieren und dabei auch Versicherungsdienstleistungen konsolidieren. Zum anderen kommt ein Handlungsbedarf auch über Privatkunden, die künftig bei Überweisungen zwischen dem nationalen und dem neuen EU-Verfahren wählen können.
Daher müssen Lösungen für den Umgang mit SEPA entwickelt werden. Nachdem es eine lange Übergangsphase geben wird, besteht zwar kein Anlass zur Hektik, einige Maßnahmen sollten dennoch frühzeitig angegangen werden.↓
Der 2. Teil des Artikels beschäftigt sich mit einem Stufenplan zur Einführung von SEPA. Dabei werden – von einer einfachen SEPA-Fähigkeit ausgehend – die notwendigen Maßnahmen und Schritte für Versicherungsunternehmen aufgezeigt.